Wer lose mit Lithium-Ionen-Batterien versendet, ist für die Einhaltung der Transportvorschriften verantwortlich. Dies gilt für nationale und internationale Transporte zu Land, zu Wasser und in der Luft.
Lithium-Ionen-Zellen, deren äquivalenter Lithiumgehalt 1,5 Gramm oder 8 Gramm pro Akkupack überschreitet, müssen als "sonstiges gefährliches Material der Klasse 9" versandt werden. Die Zellkapazität und die Anzahl der Zellen in einer Packung bestimmen den Lithiumgehalt.
Eine Ausnahme bilden Verpackungen, die weniger als 8 Gramm Lithium enthalten. Wenn jedoch eine Sendung mehr als 24 Lithium-Zellen oder 12 Lithium-Ionen-Akkupacks enthält, sind besondere Kennzeichnungen und Versandpapiere erforderlich. Jedes Paket muss so gekennzeichnet sein, dass es Lithiumbatterien enthält.
Alle Lithium-Ionen-Batterien müssen unabhängig vom Lithiumgehalt gemäß den in UN 3090 aufgeführten Spezifikationen geprüft werden (UN-Handbuch zu Prüfungen und Kriterien, Teil III, Unterabschnitt 38.3). Diese Vorsichtsmaßnahme schützt vor der Lieferung fehlerhafter Batterien.
Zellen und Batterien müssen getrennt werden, um einen Kurzschluss zu vermeiden, und in stabilen Behältern verpackt werden.